Erste Änderungen sind bereits seit 2018 in Kraft, zum Beispiel die Einführung der „Kassennachschau“. Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sind im Dezember 2016 von Bundestag und Bundesrat die Regelungen für den Einsatz von Kassensystemen und Registrierkassen deutlich verschärft worden.
Eine kurze Übersicht und Links zur Lage, zu dem Gesetz und Difinitionen finden Sie hier:
Das Gesetz ( Link zum Finanzministerium)
Die digitale Schnittestelle (DSFinV-K 2.0) (Link zum Bundeszentralamt für Steuern)
Seit dem 1. Januar 2020 sind die neuen Vorschriften verbindlich
Der Einsatz einer sogenannten „zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)“ mit der Kasse ist seit Beginn des Jahres 2020 Pflicht. Außerdem eine Belegausgabepflicht und eine Meldepflicht für die Kassen und Technischen Sicherheitseinrichtungen beim zuständigen Finanzamt.
Da aber die TSE Module nicht nicht lieferbar sind, gilt eine Schonzeit (Nichtbeanstandungsregelung) bis Ende September 2020 für den Betreiber.