TSE Zertifikat – 5 Jahre gültig!?

Die ersten Technischensicherungseinrichtungen, kurz TSE, die in Deutschland im Jahr 2020 eingeführt worden sind, erreichen nun ihr Zertifikatsende von 5 Jahren. Sie sind als USB, SD-Karte oder auch microSD-Karte im Kassensystem verbaut.

Was ist nun als Betreiber eines Kassensystem von zum Beispiel einer Sam4s Registrierkassen zu beachten?

Checken Sie regelmäßig die Testausdrucke Ihres Kassensystem, diese werden automatisch gedruckt, wenn das System über den Hauptschalter eingeschaltet wird. Es erfolgt dann ein System- und TSE Infoausdruck.

Was die Daten bedeuten, erklären wir im folgenden:

  1. Das ist die im Kassensystem eingetragene Seriennummer, die auch auf der TSE abgespeichert ist. Diese Nummer muss mit der Seriennummer auf dem Aufkleber von Sam4s übereinstimmen. Bei den Sam4s Nr-500 Kassen sind die Aufkleber hinten angebracht, bei der ER-900er Serie an der Seite zu finden.
  2. Kontrollieren Sie die Firmware Version! Die muss bitte aktuell gehalten werden, damit keine unnötigen Diskussionen mit dem Finanzamt entsteht. Die aktuellste Version für die Sam4s Serie NR-500 (auch NR-420) ist die Version GER 3.019 (2023) und für die Serie ER-900 von Sam4s die Firmware Version GER 3.007 (2023). Sollte das bei Ihnen nicht so sein, empfehlen wir dringend ein Firmwareupdate machen zulassen.
  3. TSE Aktiv ? : ist „TSE Mode“ zu lesen ist alles OK, sollte aber „SD Mode“ zu lesen sein ist die TSE ausgefallen oder nur eine SD-Karte installiert. Hier muss dann sofort gehandelt werden und eine neue TSE installiert werden.
  4. Ist die TSE aktiv erfolgt ein Testausdruck mit den detallierten Informationen zur TSE. Hier erkennt man auch das Zertifikatsende (Expiration Date). Hier ist zu beachten das das Format MM/DD/YYYY angeziegt wird, und somit in unserem Beispiel das Ablaufdatum 07.06.2030 angezeigt wird. Auf den mitgelieferten TSE Aufkleber (bei uns ausgelieferten Kassen im Druckdeckel zufinden) ist zu meist nur der Monat und das Jahr abgebildet, also lieber nochmal nachschauen zur Ihrer Sicherheit.

Eine neue TSE finden Sie hier bei uns im Onlineshop.

Ein Programm zur Datensicherung und auslesen der TSE finden Sie hier im Onlineshop.

Haben Sie Fragen, benötigen Sie Hilfe oder brauchen ein Firmwareupdate? Dann schreiben Sie uns, oder rufen uns an:

FALKE-KASSEN GmbH | E-Mail: service(at)falke-kassen.de
ServiceTel.: 04402 – 98 92 395

USt.ID-Nr. eintragen oder ändern

Bei der Verwendung einer TSE in der Sam4s Registrierkasse wird bei am Anfang der Programmierung nach der Umsatzsteueridentnummer des Betreibers gefragt. Sollte die nicht zur Hand sein, kann Sie nachträglich ergänzt werden.

Dafür muss die NR-510 in den Service-Mode geschaltet werden (C-Schlüssel).

  1. aktiver SERVICE-MODE
  2. 8. TSE MENU auswählen und mit BAR bestätigen
  3. 2.ÄNDERN STEUERN asuwählen und mit BAR bestätigen
  4. Abfrage „INPUT REG TAX ID“ via Tastatur eingeben, mit BAR bestätigen, fertig
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Z1 Bericht erneut drucken

Normalerweise ist es ja so, dass ein Z1-Bericht nicht nochmal gedruckt werden kann, da er aus dem Speicher der Kasse gelöscht ist.

Bei der Sam4s NR-500 Serie (NR-420, NR-510R, NR-510RB) kann man sich mit einem kleinen Trick helfen.

Sollte zum Beispiel beim Ausdruck des Z1-Finanzberichts das Papier haken oder die Bonrolle zu kurz sein, kommt es unweigerlich zum fehlerhaften Ausdruck.

Hier kann dann über den Manager-Mode (X-Mode, X Schlüssel) geholfen werden. Einzige Bedingung ist, das die Registrierkassen bei der Programmierung in den Optionen das Häkchen gesetzt würde bei „E.JORNAL AKTIV“.

Wenn das gemacht wurde können nun die letzten Zeilen des „E.Journals“ gedruckt werden. Wie viele Zeilen das sind, hängt auch wieder von der programmierten Anzahl der Zeilen ab(500, 1000 usw.), die man vor der eigentlichen Programmierung im Service-Mode unter Speichereinstellung definiert (nicht nachträglich ändern, Programmdaten werden dabei gelöscht).

Wie kommt man nun zum eigentlichen Nachdruck?

  1. Kassenschlüssel auf „X“ drehen und BAR Taste betätigen
  2. 8. EJ OPTIONEN auswählen und BAR Taste betätigen
  3. 12.BERICHTE auswählen und BAR Taste bestätigen

Dadurch werden dann die letzten xx-Zeilen der Kasse gedruckt. Sollte man bereits nachdem missglückten Z1-Berichtsdruck weiter kassiert haben, kann es natürlich sein, dass dieser nicht mehr vollständig ist, da ja wieder neue Zeilen durch den neuen Kassiervorgang dazu gekommen sind.

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TSE für EUCASOFT

Für die Gastronomie Software und POS Software EUCASOFT aus dem Softwarehaus ITAS (München) wird es wohl zwei TSE Lösungen geben. Eine „Offline“ und eine „Online“ Lösung.

Als „Offline“ Lösung wird zur Zeit die swissbit TSE TR-03153 USB TSE gehandelt. Dieser USB-Stick (Pu-50 / PU-56n NANO) benötigt Windows7 / Windows10 und einen USB 3.1 Port um die Schreibgeschwindigkeiten zuerreichen die gefordert sind. Als EUCASOFT Software muss die 5.0 Version auf dem PC-Kassensystem installiert sein. Ist Ihr eingesetzter EUCASOFT USB-Dongle nicht für die Version 5.0 freigeschaltet, muss ein kostenpflichtiges Update auf die akutelle Softwareversion erfolgen. Sprechen Sie hier für mit Ihrem Kassenfachhändler oder mit uns.

Danach kann die TSE USB einfach an das Kassensystem angeschlossene werden und mit ein paar Handgriffen in die Kassensoftware integriert werden. Die Daten können aus der TSE jederzeit exportiert und gesichert werden. Die Lebenserwartung bzw. die Nutzungsdauer liegt bei 5 bis 7 Jahren, je nach verwendeten Modul.

Verfügbar wird dieses EUCASOFT TSE Modul im ersten Quartal 2020 sein. Zur Zeit steht noch die Zertifizierung durch die BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) aus.

EUCASOFT TSE Modul im Shop

Muss ich für jedenVerkauf einen Bon ausgeben?

Ja! Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Belegausgabepflicht für Geschäftsvorfälle, die mittels eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst wurden.

Im Einzelfall kann eine Befreiung von dieser Pflicht beantragt werden, falls sachliche oder persönliche Härten vorliegen.

Meldepflicht beim Finanzamt?

Muss die Kasse bzw. die TSE (Technische Sicherheitseinheit) beim Finanzamt gemeldet werden?

Ja sie muss!

Die gesetzlichen Regelungen sehen ab dem 1.Januar 2020 eine Mitteilungspflicht vor. Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme den Finanzbehörden gemeldet werden. Vorgesehen ist dies über das ELSTER-Portal.

Wann genau das Meldeverfahren verfügbar sein wird, ist momentan (Stand August 2019) noch nicht bekannt.

Die Meldepflicht gilt nicht für Kassen, die unter die Ausnahmeregelung fallen.

Meine Kasse ist nicht nachrüstbar!

Für Geräte die nach dem 25.10.2011 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden und den Anforderungen des BMF Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen und die nicht nachgerüstet werden können, gilt im Rahmen einer Ausnahmeregelung eine Übergangsphase bis zum 31.12.2022.

PC-Kassensysteme sind von dieser Ausnahmeregelung grundsätzlich ausgeschlossen.

Ist es Pflicht eine TSE einzusetzen?

Ja! Ab dem 01.01.2020 gilt ein Verkaufs- und Bewerbungsverbot für Kassensysteme, die nicht mit einer TSE ausgerüstet werden können.

Für Kassen, die nachgerüstet werden können, ist dies schnellstmöglich vorzunehmen. Es gibt keine Übergangsfristen.

Quelle: Multidata

Funktionsweise der TSE

Die TSE (Technische Sicherheits Einrichtung) sorgt dafür, dass die von der Kasse erzeugten Daten manipulationssicher sind.

Die Einheit vergibt eigene Nummern für Transaktionen und überwacht Beginn und Ende der Vorgänge an der Kasse. Prüfungsrelevante Daten werden mit einer digitalen Signatur versehen und verschlüsselt gespeichert. Einige der Informationen müssen zur schnellen und einfachen (Vor Ort-) Überprüfung auf den Kassenbon gedruckt werden. Die auf der TSE gespeicherten Daten können exportiert werden.

Quelle: Multidata

Muss die Kasse zertifiziert sein?

Zertifizierung der TSE

Was zertifiert werden muss, ist lediglich die „Technische Sicherheitseinrichtung“ kurz „TSE“. Diese wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.

Allerding müssen die Kassen ab den 01.01.2020 mit einer zertifizierten TSE ausgerüstet sein.