Muss die Kasse bzw. die TSE (Technische Sicherheitseinheit) beim Finanzamt gemeldet werden?
Ja sie muss!
Die gesetzlichen Regelungen sehen ab dem 1.Januar 2020 eine Mitteilungspflicht vor. Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme den Finanzbehörden gemeldet werden. Vorgesehen ist dies über das ELSTER-Portal.
Wann genau das Meldeverfahren verfügbar sein wird, ist momentan (Stand August 2019) noch nicht bekannt.
Die Meldepflicht gilt nicht für Kassen, die unter die Ausnahmeregelung fallen.