Ab dem 01.07.2020 bis zum 30.12.2020 gilt das Corona bedingte Kunjunkturpaket 2020 der Bundesregierung für den Handel und für die Gastronomie (Gastronomie bis 31.12.2022).

Im Rahmen dieses Konjunkturpaketes hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuersätze vorübergehend zu senken. Der volle Mehrwersteuersatz wird am 1. Juli 2020 von 19% auf 16% gesenkt. Der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5%. Alle anderen Sätze werden nicht geändert (z.B. Forstwirtschaft).

Ab dem 1. Januar 2023 sind dann wieder die ursprünglichen Steuersätze also 19% bzw. 7% gültig.

Eine Besonderheit gilt es für Gastronomen zubeachten:

Die Speisen dürfen in definierten Zeiträumen wie folgt besteuert werden:

  • bis 31.12.22 7% MwSt.
  • ab 01.01.23 von 7% auf 19%, und dann gilt nur für Außerhaus: 7% MwSt.

Für Getränke gilt:

  • 19% MwSt.

Quelle: www.bundesregierung.de

Stand: 22.09.2021