Muss ich für jedenVerkauf einen Bon ausgeben?

Ja! Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Belegausgabepflicht für Geschäftsvorfälle, die mittels eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst wurden.

Im Einzelfall kann eine Befreiung von dieser Pflicht beantragt werden, falls sachliche oder persönliche Härten vorliegen.

Meldepflicht beim Finanzamt?

Muss die Kasse bzw. die TSE (Technische Sicherheitseinheit) beim Finanzamt gemeldet werden?

Ja sie muss!

Die gesetzlichen Regelungen sehen ab dem 1.Januar 2020 eine Mitteilungspflicht vor. Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme den Finanzbehörden gemeldet werden. Vorgesehen ist dies über das ELSTER-Portal.

Wann genau das Meldeverfahren verfügbar sein wird, ist momentan (Stand August 2019) noch nicht bekannt.

Die Meldepflicht gilt nicht für Kassen, die unter die Ausnahmeregelung fallen.

Meine Kasse ist nicht nachrüstbar!

Für Geräte die nach dem 25.10.2011 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden und den Anforderungen des BMF Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen und die nicht nachgerüstet werden können, gilt im Rahmen einer Ausnahmeregelung eine Übergangsphase bis zum 31.12.2022.

PC-Kassensysteme sind von dieser Ausnahmeregelung grundsätzlich ausgeschlossen.

Ist es Pflicht eine TSE einzusetzen?

Ja! Ab dem 01.01.2020 gilt ein Verkaufs- und Bewerbungsverbot für Kassensysteme, die nicht mit einer TSE ausgerüstet werden können.

Für Kassen, die nachgerüstet werden können, ist dies schnellstmöglich vorzunehmen. Es gibt keine Übergangsfristen.

Quelle: Multidata

Funktionsweise der TSE

Die TSE (Technische Sicherheits Einrichtung) sorgt dafür, dass die von der Kasse erzeugten Daten manipulationssicher sind.

Die Einheit vergibt eigene Nummern für Transaktionen und überwacht Beginn und Ende der Vorgänge an der Kasse. Prüfungsrelevante Daten werden mit einer digitalen Signatur versehen und verschlüsselt gespeichert. Einige der Informationen müssen zur schnellen und einfachen (Vor Ort-) Überprüfung auf den Kassenbon gedruckt werden. Die auf der TSE gespeicherten Daten können exportiert werden.

Quelle: Multidata

Muss die Kasse zertifiziert sein?

Zertifizierung der TSE

Was zertifiert werden muss, ist lediglich die „Technische Sicherheitseinrichtung“ kurz „TSE“. Diese wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.

Allerding müssen die Kassen ab den 01.01.2020 mit einer zertifizierten TSE ausgerüstet sein.